Konrad Darm starb am 7. Oktober 1894 zuhause in Devant-les-Ponts an Magenkrebs, nach langem Krankenlager, wie seine Tochter Lina, bei seinem Tod gerade 6 Jahre alt, sich noch gut erinnerte.
 
Unten: seine Sterbeurkunde (rechts deren Transkription)

1894.DarmConrad.Sterbeurkunde.ganz.463.mod
1894.DarmConrad.Erbbescheinigung.ganz_Kopie_2

Familiengeschichte   Müller - Humphreys

 
geboren am 16. November 1849  in Carlsbrunn
gestorben am 7. Oktober 1894  in Devant-les-Ponts
KonradDarm.Unterschrift.193

Konrad Darm

 
PortraitA2

Die Hugenottenfamilie Darm(es)

 
©   Kurt Müller 2026
Startseite
Konrad Darm
2DSC04327 (16).jpg
 
©   Kurt Müller 2026
Startseite
Konrad Darm
2DSC04327 (16).jpg
 
Es wird hiermit beschei- nigt, daß der ohne letzt- willige Verfügung am siebenten Oktober 1894 zu Devant-les-Ponts verstorbene Bahnwärter Konrad Darm, als alleinige gesetzliche Erben seine vier ehelichen minder- jährigen Kinder, nämlich:
1) Konrad Philipp  
2) Emilie Katharina   
3) Elise Sophie  und
4) Luzie Marie,
unter der gesetzlichen Vormundschaft ihrer über- lebenden Mutter, geborene Katharina Maria Groß in Devant-les-Ponts, hinterlassen hat.
Letztere ist zum Bezuge von Kapitalien berechtigt.
 
Metz, den 22. Oktober 189

Kaiserliches Amtsgericht
gez. Fries


 

Zur Beglaubigung
Amtsgerichtsschreiber
BildschirmPfeilweissinvert
menue_button_neu_40_30
Menu
 
Empfohlen: Klicken Sie hier, um die Kompatibilität Ihrer
Browsereinstellungen
(insbesondere für "Firefox" und "Edge") mit dieser Website zu prüfen !
 
1895.DarmConrad.Notarrechnung3 Kopie
1894.DarmConrad.Notarrechnung1b Kopie
1894.DarmConrad.Notarrechnung1a Kopie
1895.DarmConrad.Notarrechnung2_Kopie
s39 Kopie
s35 Kopie
s37.UrkundeDeckbl

Umschlag mit "                           Geburts-Urkunde von
 
 
mir und Pappa auch   
           
Sterbeurkunde von Pappa"
 

                                                (geschrieben von Katharina Darm)

Rechts: Es handelt sich bei diesem Dokument um eine offizielle Kostenrechnung und gleichzeitig um die Quittung des Civilgerichts- kostenregisters. Es wurde von der "Kaiserlichen Enregistrements- einnehmerei" in Metz ausgestellt. Der Grund der Gebühren- erhebung ist eine "Erbschaftsreinigung" (historische Bezeichnung für die Nachlassregelung oder Erbschaftsabwicklung) der Familie Darm. Das Dokument gibt Ihnen einen detaillierten Einblick in den bürokratischen Ablauf von Gerichtskosten im späten 19. Jahr- hundert. Es zeigt eine genaue Aufschlüsselung in Gebühren (hier eine Verhandlungsgebühr von 4 Mark) und Auslagen (Schreib- gebühren von 20 Pfennig). Der Stempel "JUSTIZ PALAST" bestätigt die offizielle Herkunft aus dem Gerichtsgebäude in Metz.

Rechts: Dieses Dokument ist eine offizielle Erbbescheinigung (Erbschein), die am 22. Oktober 1894 vom Kaiserlichen Amtsgericht in Metz ausgestellt wurde. Sie bestätigt die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod des Bahnmeisters Conrad Darm, der ohne Testament (intestat) verstarb. Das Dokument zeigt die Familienstruktur und die Vormundschaftsregelungen der damaligen Zeit im Reichsland Elsaß-Lothringen. Es legitimiert die Witwe, das Erbe für ihre minderjährigen Kinder zu verwalten und auf finanzielle Mittel (Kapitalien) zuzugreifen.

Rechts: Handschriftlich ausgefüllte Notarrechnung, die gleichzeitig als Zahlungsquittung diente. Das Dokument wurde am 5. Januar 1895 in Metz ausgestellt. Die Rechnung listet Gebühren für ein Nachlassinventar (datiert auf den 6. November 1894, Urkundenrolle Nr. 1127) und eine Erbschaftserklärung auf. Solche Dokumente sind genealogisch äußerst wertvoll, da sie auf den kürzlichen Tod eines Familienmitglieds (hier des Ehemanns der Witwe Darm) hinweisen und die Existenz detaillierter Nachlassakten belegen. Die Währung ist in Mark (M.) und Pfennig (pf) angegeben.Es handelt sich um eine handschriftlich ausgefüllte Notarrechnung, die gleichzeitig als Zahlungsquittung dient.

Dieses Dokument ist eine historische "Quittung über Erbschaftssteuern", ausgestellt am 5. Januar 1895 in Metz. Es bestätigt den Erhalt von 47 Mark und 76 Pfennig für den Nachlass des am 7. Oktober 1894 verstorbenen Konrad Darm.

Historischer Kontext:

Das Dokument stammt aus der Zeit, als Elsass-Lothringen (Reichsland Elsaß-Lothringen) zum Deutschen Kaiserreich gehörte (1871-1918). Dies wird durch die Währung (Mark/Pfennig) und die aufgeklebte Stempelmarke ("ELSASS -LOTHRINGEN 16 PFENNIG") mit dem Reichsadler deutlich.

Rechtlicher Hintergrund:

Die Anmerkung unten links verweist auf ältere französische Gesetze (z.B. "13. brumaire VII", ein Datum aus dem französischen Revolutionskalender), die im Reichsland Elsaß-Lothringen im Bereich des Zivil- und Steuerrechts teilweise weiterhin Gültigkeit hatten.

s40 Kopie 2

[Stempel:] BÜRGERMEISTERAMT *


DEVANT-LES-PONTS *
BEZIRK METZ  LOTHRINGEN (Siegel)

Rechts: Erbbescheinigung
 

Inhalt:

Links:

Notarielle Rechnung und (später hinzugefügt) Quittung.
 
Text der Rechung / Quittung:

 
Justiz-Rath HAMM
KAIS. NOTAR Metz, den 23. 1. 1895
St. Martinsplatz 8
METZ

Frau Wittwe Darm
Devant-les-Ponts

 
Es fehlten an zu wenig gerechneten
Sterbefallgebühren 18,40
Registrirung der
Schenkung von Notar Nägel 4,-
Stempelung 1,60
--------------------
24,00
welchen Betrag Sie bei Gelegenheit hier-
her einzahlen wollen.
 

Achtungsvoll
für Notar Hamm
[Unterschrift]

 
Anbei Quittung über Sterbefallgebühren.
 
[Am linken Rand quer geschrieben:] Heute Rechnungs-Betrag erhalten Quittung Metz 8/2/95  [Unterschrift]

C. c. 133


Sterbeurkunde.
Nr. 23
Devant les Ponts am 8. Oktober 1894
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der
Persönlichkeit nach bekannt,
Frau Catharina Maria Darm geb. Gross,
wohnhaft zu Devant les Ponts,
und zeigte an, daß ihr Ehemann der Bahnwärter
Konrad Darm
vierundvierzig Jahre alt evangelischer Religion,
wohnhaft zu Devant les Ponts
geboren zu Carlsbrunn Kr. Saarbrücken
Sohn der Eheleute Abraham Darm, Ackerer,
und Sophie geb. Sommer, beide zu Ludweiler Kr. Saarbrücken verstorben,
zu Devant les Ponts in seiner Wohnung
am siebenten Oktober
des Jahres tausend acht hundert neunzig und vier
Nachmittags um halb ein Uhr
verstorben sei.


Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben gez. Frau Conrad Darm
Der Standesbeamte. gez. Kalau vom Hofe
Daß vorstehender Auszug mit dem Sterbe-Hauptregister des Standesamtes zu
Devant les Ponts Landkreis Metz
gleichlautend ist, wird hiermit bestätigt.
Devant les Ponts am 10ten Oktober 1894
Der Standesbeamte.
gez. Kalau vom Hofe

Oben / rechts:
Der Kaiserliche Notar Justiz-Rath Hamm stellt der Witwe Darm nachträgliche Gebühren in Rechnung. Es geht um einen Fehlbetrag bei zuvor berechneten Sterbefallgebühren sowie um Gebühren für die Registrierung einer Schenkung und Stempelgebühren. Die Randnotiz belegt, dass der Betrag von 24 Mark am 8. Februar 1895 beglichen wurde. Das Dokument gibt  Einblick in die bürokratischen und finanziellen Abwicklungen eines Nachlasses im Reichsland Elsaß-Lothringen.